Je nachdem, ob für Sie eine Paarberatung/-therapie, ein Coaching, Einzeltherapie oder Familienberatung infrage kommt, ist das Honorar gestaffelt:
Paarberatung/-therapie (90 min.) | 150,00 EUR (für jede weitere begonnene Viertelstunde: 25 EUR (Menschen mit geringem Verdienst 135,00 EUR, jede weitere Viertelstunde 20 EUR.) |
Coaching [60 min.] | 120,00 EUR (Geringverdiener 105,00 EUR) |
Coaching [90 min.] | 180,00 EUR (Geringverdiener 160,00 EUR) |
Einzelberatung/-therapie (50 min.) | 90,00 EUR (Geringverdiener 75,00 EUR – nicht bei privat Versicherten) |
Familienberatung/-therapie (90 min.) | 165,00 EUR (Geringverdiener 145,00 EUR) |
Beratungen per Telefon oder Video
Sowohl Einzel- als auch Paarberatungen (außer bei hoch strittigen Paaren) als auch Coachings sind derzeit auch per Telefon oder per Videosprechstunde möglich.
Kostenerstattungen
Paar- bzw. Familienberatungen/-therapien als auch Coachings werden weder von den gesetzlichen noch von den privaten Krankenkassen als therapeutische Leistungen anerkannt und insofern auch nicht von diesen übernommen bzw. erstattet.
Die Rechnung für eine Einzeltherapie können Sie bei Ihrer privaten (Zusatz) Versicherung einreichen. Diese wird Ihnen ggf. (anteilig) von der Kasse erstattet. Unabhängig von der Kostenerstattung durch die private Krankenkasse (bitte klären Sie das vor Beginn der Therapie), sind die Rechnungskosten von Ihnen an mich vollständig zu überweisen. Manche Leistungen können Sie versuchen als außerordentliche Belastung bei der Steuer geltend zu machen.
Vorteile für Sie als Selbstzahler
- in der Regel sehr viel kürzere Wartezeiten als bei psychologischen Psychotherapeuten, die über die Kasse abrechnen können
- keine Vermerke in Personalakten (wichtig bei geplanter Verbeamtung)
- der Wechsel in eine private Krankenkasse ist nicht gefährdet
- keine Information an Berufsunfähigkeitsversicherungen…
Anonymität
Durch Pausen zwischen meinen einzelnen Sitzungen erhalten Sie größt mögliche Anonymität. Verschwiegenheit ist natürlich selbstverständlich. Ich unterliege der Schweigepflicht.
Sie müssen einen Termin verschieben?
Sollten Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage bis spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Termin, um ihn anderweitig vergeben zu können. Durch diese Absage oder Verschiebung entstehen Ihnen keine Kosten. Bei Absage am Tag vor dem Termin erhebe ich 50 Prozent des üblichen Honorars, Absagen am Tag des Termins bzw. wenn Sie sich gar nicht melden, berechne ich zu 100 Prozent.
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