Systemisch in Stuttgart
Ihre Investition

Ihre Investition

Je nachdem, ob für Sie eine Paarberatung/-therapie, ein Coaching, Einzeltherapie oder Familienberatung infrage kommt, ist das Honorar gestaffelt:

Paarberatung/-therapie (90 min.)150,00 EUR (für jede weitere begonnene Viertelstunde: 25 EUR
(Menschen mit geringem Verdienst 135,00 EUR, jede weitere Viertelstunde 20 EUR.)
Coaching [60 min.]130,00 EUR
Coaching [90 min.]180,00 EUR
Einzelberatung/-therapie (50 min.)90,00 EUR
(Geringverdiener 75,00 EUR – nicht bei privat Versicherten)
Familienberatung/-therapie (90 min.)165,00 EUR
(Geringverdiener 145,00 EUR)
MediationDas Honorar hängt von der Anzahl der Beteiligten ab, davon ob es sich um Privatpersonen oder eine Firma handelt… Sprechen Sie mich bitte an
Termine am Samstag (ca. einmal monatlich)Vorrangig für Paartherapien und Mediationen – Honorar s. oben plus 33,33 % (hier sind auch Halbtagestermine buchbar)

Zur Unterscheidung von Einzelberatung/-therapie und Coaching: Beim Coaching kann es sich um eine einzelne Sitzung handeln, während wir bei der Beratung/der Therapie von einem kontinuierlichen Prozess ausgehen.

Sowohl Einzel- als auch Paarberatungen (außer bei hoch strittigen Paaren) als auch Coachings sind derzeit auch per Telefon oder per Videosprechstunde möglich.

Circa einmal monatlich biete ich Termine am Samstag an, die ich pro 1 1/2 Std. bei Paartherapie mit plus 50 EUR berechne, bzw. bei Fammilientherapie mit plus 55 EUR. Diese Termine sind in erster Linie für Paare gedacht, die eine längere Anfahrt haben. Hier haben wir auch die Möglichkeit von Doppelsitzungen.

Außerdem können wir in Mediationen, an denen verschiedene Konfliktparteien beteiligt sind, den Samstag nutzen. Hier besprechen wir das Honorar vorab individuell.

Kostenerstattungen

Paar- bzw. Familienberatungen/-therapien als auch Coachings werden weder von den gesetzlichen noch von den privaten Krankenkassen als therapeutische Leistungen anerkannt und insofern auch nicht von diesen übernommen bzw. erstattet.

Die Rechnung für eine Einzeltherapie können Sie bei Ihrer privaten (Zusatz) Versicherung einreichen. Diese wird Ihnen ggf. (anteilig) von der Kasse erstattet. Unabhängig von der Kostenerstattung durch die private Krankenkasse (bitte klären Sie das vor Beginn der Therapie), sind die Rechnungskosten von Ihnen an mich vollständig zu überweisen. Manche Leistungen können Sie versuchen als außerordentliche Belastung bei der Steuer geltend zu machen.

Vorteile für Sie als Selbstzahler

  • in der Regel sehr viel kürzere Wartezeiten als bei psychologischen Psychotherapeuten, die über die Kasse abrechnen können
  • keine Vermerke in Personalakten (wichtig bei geplanter Verbeamtung)
  • der Wechsel in eine private Krankenkasse ist nicht gefährdet
  • keine Information an Berufsunfähigkeitsversicherungen…

Anonymität

Durch Pausen zwischen meinen einzelnen Sitzungen erhalten Sie größt mögliche Anonymität. Verschwiegenheit ist natürlich selbstverständlich. Ich unterliege der Schweigepflicht.

Sie müssen einen Termin verschieben?

Sollten Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage bis spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Termin, um ihn anderweitig vergeben zu können. Durch diese Absage oder Verschiebung entstehen Ihnen keine Kosten. Bei Absage am Tag vor dem Termin erhebe ich 50 Prozent des üblichen Honorars, Absagen am Tag des Termins bzw. wenn Sie sich gar nicht melden, berechne ich zu 100 Prozent.

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