Um die Qualität von Psychotherapie sicherzustellen, ist die Ausübung der Tätigkeit – anders als in der psychologischen Beratung oder im Coaching – an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Neben Heilpraktiker*innen mit psychotherapeutischer Ausbildung können ausschließlich Psychologische Psychotherapeut*innen, Psychiater*innen oder Ärzt*innen mit therapeutischer Ausbildung psychotherapeutisch tätig sein. Die therapeutischen Zusatzausbildungen finden häufig gemeinsam statt.
Diplom Psycholog*innen oder Psycholog*innen mit Master OHNE dreijährige Vollzeit-Anschlussausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin können freiberuflich ausschließlich dann als Psychotherapeutinnen tätig werden, wenn sie die Anerkennung als Heilpraktiker*in (für Psychotherapie) haben.
Beratung und Coaching
Beratung und Coaching sind keine geschützten Begriffe. Damit werden an diese Tätigkeiten keine besonderen Voraussetzungen geknüpft.
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